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KASSEN-REFINANZIERUNG MÖGLICH!!! 
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Die öffentlichen Krankenkassen in Österreich bezahlen seit 01.01.2024 Rückvergütungen für klinisch-psychologische Behandlungen. Diese reichen für 1 Sitzung ab 50 Min. je nach Sozialversicherung von 33,70 € (ÖGK) über 45,- € (SVS) bis 46,60 € (BVAEB).

Dafür muss spätestens vor dem 2. Behandlungstermin vom Hausarzt ein 1. Formular (ärztliche Untersuchung gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 des Ärztegesetzes 1998, gesetzlich gefordert nach § 135 Abs. 1 Z 2b ASVG) ausgefüllt werden und vom Klienten zusammen mit der 1. Rechnung bei der Kasse eingereicht werden.

Vor dem 11. Behandlungstermin muss ein 2. Formular von mir ausgefüllt und vom Klienten eingereicht werden, um weitere Rückvergütungen von einem Chefarzt bewilligen zu lassen. 

HAPPY BIRTHDAY & BESTE WÜNSCHE!!!
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Am 30.08.2022 hat meine Praxis nach ihrer Eröffnung am 30.08.2019 bereits ihren 3. Geburtstag gefeiert!

Im 1. ganzen Praxis-Kalenderjahr (2020) hatte ich zusätzlich zu meiner 30-stdg. Anstellung bei der Volkshilfe Salzburg Dienstleistungs GmbH noch 60 Therapietermine, im 2. Jahr (2021) waren es schon 91 und heute, am 02.09.2022, hab ich diese Zahl für heuer (2022) bereits eingestellt!

Ich freue mich riesig, vielen Dank und herzlichen Glückwunsch auch an alle, die dazu beigetragen haben und auf noch viele weitere und erfolgreiche Jahre!